
Anwaltsvergütung: kostengünstig, transparent, fair.
Recht zu haben und Recht zu bekommen - ist immer auch eine Kosten-Nutzen-Kalkulation.
Dieses Kosten-Nutzen-Risiko hat nicht nur eine wirtschaftliche Komponente sondern hat auch mit der wahrscheinlichen Erfolgsaussicht zu tun und mit dem erforderlichen Zeitinvest.
Am effektivsten, kostengünstigsten und schnellsten ist daher immer noch die erfolgreiche Einigung oder Durchsetzung Ihres Rechts ohne Gericht und Zwang. Deshalb sind unsere Juristen zusätzlich zu ihrer Rechtsexpertise besonders in Verhandlung und Konflikt-Kommunikation sowie interkultureller Kompetenz trainiert und erfahren. Und unsere Dauerklienten werden explizit strategisch-rechtlich so aufgestellt, dass Konflikte und deren Eskalation von vornherein vermieden werden.
Vor jeder kostenauslösenden Beauftragung findet daher eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung statt, die sicherstellt, dass
- wir mit Ihnen arbeiten wollen und können
- Ihre Rechtssache Erfolgsaussichten hat (mit prozentualer Gewinnprognose)
- ein transparenter Kostenvoranschlag mit Zeit- und Zahlungsplan für Ihre Budgetierung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich dabei in der Regel aus der Vegütungsvereinbarung. Diese stellt auch sicher, dass länderübergreifende Rechtsfälle kostenoptimiert bearbeitet werden, keine gedoppelten Kosten durch mehrere Experten mit unkoordinierten Schnittstellen entstehen und ein deutlicher Fokus auf der schnellen und außergerichtlichen Lösung liegt.
Die Rechtsanwaltsvergütungsgesetze in Deutschland und Österreich legen dabei die Mindestgebühren fest.
Das bedeutet auch, dass
- Vergütungsvereinbarungen niemals die Mindestgebühren unterschreiten dürfen
- kostenlose Rechtsberatung und -vertretung nicht zulässig ist
- Rechtsschutzversicherungen nur die gesetzlichen Mindestgebühren zahlen
Rechtsschutzversicherte werden zu “Kassenpatienten”, weil neben dem Niedriglohn oft viele zielführende Tätigkeiten schlicht ausgeschlossen sind und die Abrechnung der Mindestgebühren mit hohem Verwaltungs- und Diskussionsaufwand verbunden sind. Das muss aber nicht sein; das entscheiden Sie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation und Diskussion mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Ihren Aufgabenbereich fällt. Sollen wir diese Kommunikation zusätzlich übernehmen, ist dies separat von Ihnen zu vergüten.
Ihr Kostenrisiko:
Wie werden nun aber die Rechtsverfolgungskosten kalkuliert?
Die Rechtsanwaltsvergütungsgesetze bestehen aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert und zwar für jeden Mandatsteil separat - also für außergerichtliche Mandatstätigkeiten und gerichtliche Mandatstätigkeiten in jeder Instanz. Zusätzlich fallen unter Umständen Gebühren für die Verwaltung, das Gericht, die Zwangsvollstreckung oder Auslagen an.
Ihr Kostenrisiko setzt sich aus den Kosten
- für Ihren Anwalt zusammen als auch
- aus den gesetzlichen Mindestgebühren für den gegnerischen Anwalt und
- den Gerichtskosten (u.ä.).
Nutzen Sie die online frei verfügbaren RVG-Rechner für Ihre persönliche Kalkulation oder sprechen Sie mit uns. Mehr Informationen finden Sie auch bei den Bundesrechtsanwaltskammern und der ÖRAK.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 89 206054345 oder schreiben Sie uns unter office@kanzlei-tutschka.at.